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TVöD Pflege Tabelle 2026 – Neue Entgelte und Vergleich 2025

Maximilian Tobias Schneider Wolf • 2026-04-12 • Gepruft von Daniel Becker

Die Entgelttabelle für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst wird zum 1. Mai 2026 erneut angepasst. Nach der Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent im April 2025 folgt nun eine weitere Steigerung von 2,8 Prozent. Für examinierte Pflegefachkräfte und Pflegehelfer bedeutet dies spürbare Verbesserungen bei den monatlichen Bruttobezügen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die aktuellen Tabellenwerte, vergleicht die Entgeltgruppen und erläutert die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege (TVöD-P) regelt die Vergütung von Pflegepersonal bei Bund und Kommunen. Die P-Tabelle umfasst die Entgeltgruppen P5 bis P16 und unterscheidet sechs Erfahrungsstufen. Alle Beträge verstehen sich als Bruttomonatsgehalt ohne Zulagen und sonstige Zusatzleistungen.

Übersicht: Das Wichtigste zur TVöD-Pflege Tabelle 2026

Die Tarifpartner ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einigten sich im Rahmen der Verhandlungen 2025–2027 auf eine zweistufige Erhöhung der Entgelte. Nachdem die erste Stufe zum 1. April 2025 in Kraft trat, folgt nun die zweite Anpassung.

Gültigkeitszeitraum
01.05.2026 – 31.03.2027
Erhöhung gegenüber 2025
+2,8 Prozent
Gesamtanstieg (beide Stufen)
ca. 5,5–6 Prozent
Betroffene Beschäftigte
Pflegekräfte im öffentlichen Dienst

Zentrale Erkenntnisse aus der Gehaltstabelle

  • Pflegefachkräfte in Entgeltgruppe P6 Stufe 1 verdienen 2026 mindestens 3.012,49 Euro brutto monatlich.
  • Die höchste Stufe 6 in Gruppe P16 erreicht 2026 einen Wert von 6.937,70 Euro.
  • Höhere Entgeltgruppen und Stufen profitieren überproportional von den prozentualen Erhöhungen.
  • Der Einstiegsverdienst für examinierte Pflegefachkräfte liegt 2026 bei rund 3.510 Euro.
  • Die Tabellenwerte sind für Ost und West vereinheitlicht.
  • Online-Rechner ermöglichen die individuelle Berechnung inklusive Zulagen.
  • Alle Angaben sind Bruttowerte ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Entgelttabelle TVöD-P 2026 im Vergleich zu 2025

Die folgende Auswahltabelle zeigt ausgewählte Entgeltgruppen mit ihren Werten für 2025 und 2026 sowie die absolute Differenz. Vollständige Tabellen sind auf den Webseiten der Tarifpartner verfügbar.

Entgeltgruppe Stufe 2025 (€) 2026 (€) Differenz (€)
P 16 6 6.748,74 6.937,70 +188,96
P 14 4 5.411,69 5.563,22 +151,53
P 10 3 4.194,92 4.312,38 +117,46
P 8 4 3.964,57 4.075,58 +111,01
P 6 1 2.930,44 3.012,49 +82,05
P 5 1 2.828,00 2.907,18 +79,18

Entgeltgruppen und Stufen im Detail

Die P-Tabelle des TVöD gliedert sich in zwölf Entgeltgruppen von P5 bis P16. Je nach Qualifikation und Berufserfahrung erfolgt die Eingruppierung der Pflegekräfte. Die Stufen 1 bis 6 spiegeln dabei die jeweilige Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit wider.

Eingruppierung nach Qualifikation

Examinierte Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden in der Regel in P6 oder P7 eingruppiert. Hilfskräfte ohne formale Qualifikation finden sich in den unteren Gruppen P5 oder P6 wieder. Höhere Qualifikationen wie die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder ein Studium öffnen den Zugang zu den oberen Entgeltgruppen P12 bis P16.

Die Zuordnung zu den Stufen erfolgt nach der jeweiligen Berufserfahrung. Berufseinsteiger beginnen in Stufe 1 und durchlaufen bei entsprechender Tätigkeit die Stufen 2 bis 5. Stufe 6 ist bestimmten Leitungsfunktionen oder besonders langjährigen Beschäftigungsverhältnissen vorbehalten.

Hinweis zur Eingruppierung

Die exakte Zuordnung hängt von der konkreten Stellenbeschreibung und dem jeweiligen Arbeitgeber ab. Der Tarifvertragstext sowie der Online-Rechner bieten detaillierte Informationen zur individuellen Einordnung.

Zulagen und Sonderzahlungen

Neben dem Grundgehalt sieht der TVöD-P verschiedene Zulagen vor. Die Jahressonderzahlung, auch Weihnachtsgeld genannt, beträgt für Pflegekräfte im kommunalen Bereich zwischen 600 und 1.200 Euro jährlich. Schicht-, Wochenend- und Nachtarbeitszulagen kommen je nach Dienstplan zusätzlich hinzu.

Die dynamisierten Zulagen erhöhten sich zum April 2025 um 3,11 Prozent. Diese Anpassung gilt für Pflegezulagen, Geburtsbeihilfen und sonstige monatliche Sonderzahlungen. Für die zweite Stufe 2026 liegen noch keine finalen Zulagenwerte vor.

Vergleich: TVöD-P 2025 und 2026

Die Tarifrunde 2025–2027 brachte für die Pflegebranche im öffentlichen Dienst die bisher größte Einkommensverbesserung seit mehreren Jahren. Zwischen der Tabelle 2025 und 2026 zeigen sich deutliche Anstiege in allen Entgeltgruppen und Stufen.

Gesamterhöhung im Überblick

Die kumulierte Erhöhung über beide Stufen hinweg liegt bei etwa 5,5 bis 6 Prozent. Zusätzlich erhielten die Beschäftigten eine monatliche Mindesterhöhung von 110 Euro. Bei den höheren Entgeltgruppen kann der absolute Zuwachs entsprechend höher ausfallen.

Ein Beispiel macht die Auswirkungen deutlich: Eine Pflegefachkraft in Entgeltgruppe P9, Stufe 3, verdiente im April 2025 exakt 4.070,43 Euro brutto. Nach der Mai-Erhöhung 2026 erhöht sich dieser Betrag auf 4.184,40 Euro. Das entspricht einem Plus von rund 114 Euro monatlich oder fast 1.370 Euro jährlich.

Bruttoentwicklung nach Entgeltgruppen

Die prozentuale Erhöhung fällt über alle Gruppen hinweg identisch aus. Allerdings führt die prozentuale Berechnung bei höheren Grundgehältern zu größeren absoluten Zuwächsen. Während P5-Stufe-1-Beschäftigte rund 79 Euro mehr erhalten, bekommen P16-Stufe-6-Inhaber fast 189 Euro monatlich zusätzlich.

Diese Staffelung ist bei langjähriger Betrachtung von Bedeutung. Wer mehrere Stufen aufsteigt, kumuliert nicht nur die Stufenerhöhungen, sondern profitiert auch bei den regelmäßigen Tarifrunden überproportional von den prozentualen Steigerungen.

Bruttobeträge ohne Abzüge

Alle genannten Werte sind Bruttomonatsgehälter. Der tatsächliche Nettolohn hängt von Steuerklasse, Familienstand, Krankenkassenzugehörigkeit und weiteren Faktoren ab. Online-Gehaltsrechner auf oeffentlichen-dienst.de ermöglichen eine individuelle Nettoberechnung.

Tarifverhandlungen und Hintergründe

Die Gehaltstabellen für den öffentlichen Dienst entstehen durch Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di sowie dem dbb Beamtenbund und Tarifunion auf Arbeitnehmerseite und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie dem Bund auf Arbeitgeberseite.

Ablauf der Tarifrunde 2025–2027

Die Verhandlungen für die diesjährige Tarifrunde begannen bereits im Herbst 2024. Nach mehreren Verhandlungsrunden und Warnstreiks einigten sich die Parteien im Frühjahr 2025 auf das sogenannte Tarifergebnis. Die Vereinbarung sah eine zweistufige Erhöhung vor, um die Inflation abzufedern und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu stärken.

  1. Januar/Februar 2025: Auftakt der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst
  2. März 2025: Warnstreiks und verstärkte Verhandlungen
  3. April 2025: Erste Erhöhungsstufe tritt in Kraft (+3,0 %, mind. 110 €)
  4. Mai 2026: Zweite Erhöhungsstufe tritt in Kraft (+2,8 %)
  5. Ab April 2027: Nächste reguläre Tarifrunde erwartet

Warum erhöht sich das Gehalt?

Die regelmäßigen Tarifanpassungen dienen dem Inflationsausgleich und der Sicherung der Kaufkraft. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es üblich, dass die Tarifparteien überproportionale Erhöhungen anstreben. Das Ergebnis der Verhandlungen 2025–2027 liegt über der durchschnittlichen Inflationsrate der vergangenen Jahre.

Für den Bereich der Pflege kam ein zusätzlicher Faktor hinzu: Der Fachkräftemangel in der Branche. Bessere Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sollen dazu beitragen, Beschäftigte in der Pflege zu halten und gleichzeitig neue Fachkräfte zu gewinnen.

Gesicherte und offene Fragen

Die vorliegenden Tabellenwerte basieren auf der Tarifeinigung zwischen ver.di und den Arbeitgebern. Dennoch gibt es Punkte, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt sind. Für weitere Details zu den Tarifverhandlungen und den genauen Tabellenwerten können Sie Mehr lesen uber guide nyhetssnack.se besuchen.

Gesicherte Informationen

  • Erhöhung um 2,8 % ab 1. Mai 2026
  • Bruttowerte für P5, P6, P8, P9, P10, P14, P15, P16
  • Gesamtanstieg von ca. 5,5–6 % über beide Stufen
  • Gültigkeit bis 31. März 2027
  • Ost-West-Vereinheitlichung bleibt bestehen

Noch ungeklärte Punkte

  • Finale Werte für P7, P11, P12, P13 in einzelnen Stufen
  • Exakte Zulagenanpassung für 2026
  • Konkrete Ausgestaltung der Jahressonderzahlung 2026
  • Nachwirkende Regelungen nach Ablauf der Laufzeit

Die fehlenden Werte resultieren aus unterschiedlichen Veröffentlichungszeitpunkten der Tarifpartner. Die Webseite oeffentlicher-dienst.info gilt als besonders aktuell und zuverlässig bei der Bereitstellung dieser Daten.

Bedeutung für Pflegekräfte im Alltag

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bedeutet die neue Tabelle eine reale Einkommensverbesserung. Die gestiegenen Bruttobezüge wirken sich positiv auf die Altersversorgung und diverse sozialrechtliche Leistungen aus, die an das Gehalt geknüpft sind.

Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern, Universitätskliniken oder Altenpflegeeinrichtungen des öffentlichen Rechts profitieren von dieser Entwicklung. Auch Beschäftigte bei kirchlichen Trägern, die den TVöD anwenden, erhalten die Erhöhungen.

Anders sieht es für Pflegekräfte in privaten Kliniken oder ambulanten Diensten aus. Dort gelten häufig andere Tarifverträge wie der TVöD-K oder vereinzelte Haustarifverträge. Die Einkommensentwicklung kann dort deutlich anders ausfallen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst bringt spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten. Gerade in der Pflege war dies überfällig, um die wertvolle Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen angemessen zu honorieren.

— ver.di Bundesverwaltung, Pressemitteilung zur Tarifeinigung 2025

Für die Recherche und Aktualisierung der Tabellenwerte wurden folgende Quellen herangezogen: die Webseite oeffentlichen-dienst.de als etablierte Datenbank für Beamten- und Tarifrecht, der Tarifrechner auf oeffentlicher-dienst.info sowie das Archiv des Krankenhauses Land Hadeln mit historischen Tabellenwerten.

Tarifrechtliche Fragestellungen lassen sich auch direkt über die Newsplattform öffentlicher-dienst-news.de verfolgen, die regelmäßig über Änderungen und Urteile berichtet.

Zusammenfassung

Die TVöD-Pflege Tabelle 2026 bringt für alle Pflegekräfte im öffentlichen Dienst eine spürbare Gehaltserhöhung. Mit +2,8 Prozent ab Mai 2026 und einem Gesamtanstieg von etwa 5,5 bis 6 Prozent über beide Erhöhungsstufen verbessern sich die Verdienstmöglichkeiten deutlich. Die Tabellenwerte für die meisten Entgeltgruppen sind verfügbar; einzelne Stufen werden von den Tarifpartnern derzeit noch finalisiert. Alle Interessierten finden auf unserer Themenseite weitere hilfreiche Informationen.

Häufige Fragen zur TVöD-Pflege Entgelttabelle 2026

Ab wann gelten die neuen TVöD-Pflege Gehälter 2026?

Die neue Entgelttabelle tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2027.

Wie hoch ist die Gehaltserhöhung im Jahr 2026?

Die Erhöhung beträgt 2,8 Prozent. Zusammen mit der Erhöhung von April 2025 ergibt sich ein Gesamtanstieg von etwa 5,5 bis 6 Prozent.

Welche Entgeltgruppe ist für examinierte Pflegefachkräfte vorgesehen?

Examinierte Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung werden in der Regel in die Entgeltgruppe P6 oder P7 eingruppiert, abhängig von der konkreten Tätigkeit.

Sind die Tabellenwerte brutto oder netto?

Alle Tabellenwerte zeigen Bruttomonatsgehälter. Die tatsächlichen Nettobeträge hängen von individuellen Faktoren wie Steuerklasse und Krankenkasse ab.

Wo finde ich die vollständige Tabelle mit allen Entgeltgruppen?

Die vollständige und aktuelle Tabelle ist auf oeffentlichen-dienst.de verfügbar.

Gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland?

Nein. Die Entgelttabelle ist seit mehreren Jahren für Ost- und Westdeutschland vereinheitlicht.

Wie funktioniert der Aufstieg zwischen den Stufen?

Der Stufenaufstieg erfolgt in der Regel nach zwei Jahren in der jeweiligen Stufe. Die genauen Regelungen sind im Tarifvertrag festgelegt.

Werden die Zulagen auch erhöht?

Ja. Die dynamisierten Zulagen wurden bereits zum April 2025 um 3,11 Prozent angepasst. Für die zweite Stufe 2026 liegen noch keine finalen Werte vor.


Maximilian Tobias Schneider Wolf

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Maximilian Tobias Schneider Wolf

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